Versand in die Schweiz


Hinweis: Alle Preise in unserem Onlineshop werden in EUR und inkl. der deutschen Umsatzsteuer angezeigt. Erst auf dem Weg „zur Kasse“, im Zuge der Erfassung der Lieferadresse bzw. des Versandlandes: Schweiz, werden im abschließenden Schritt: Bestellübersicht die Beträge ohne deutsche Umsatzsteuer angezeigt.

Die Lieferung einer Bestellung in die Schweiz ist einfach und unkompliziert. Die Abwicklung der Einfuhrformalitäten erfolgt vollständig durch die Swiss Post, einem Tochterunternehmen der Schweizerischen Post. Bei der Einfuhr möglicherweise entstehende Steuern und Bearbeitungsgebühren werden, bei der Übergabe der Sendung an den Empfänger, durch die Swiss Post erhoben.

Alle für die Einfuhr in die Schweiz, erforderlichen Dokumente werden von Mr. & Mrs. Green erstellt und jedem Paket beigefügt:

  • Detaillierte Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt.) genannt.
  • Zollinhaltserklärung „CN 23“
  • Paketkarte „CP 71“

Steuern & Bearbeitungsgebühren bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz


Ob Steuern und Bearbeitungsgebühren anfallen, ist abhängig von der Gesamtsumme (Rechnungsbetrag + Versandkosten) einer Bestellung.

  • 7,7 % Schweizer Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) werden nur fällig/eingezogen, wenn ihr errechneter Betrag die Geringfügigkeitsgrenze von CHF 5,00 erreicht oder überschreitet. Die EUSt wird auf die Gesamtsumme (Rechnungsbetrag + Versandkosten) einer Bestellung berechnet.
  • CHF 18,00 Postvorweisungstaxe pro Paket. Diese Bearbeitungsgebühr der Swiss Post fällt nur an, wenn ein EUSt-Betrag (unter CHF 500,00) fällig wurde und die Einfuhrformalitäten durch die Swiss Post abgewickelt wurden. Ab einem EUSt-Betrag von CHF 500,00 erhöht sich der Betrag für die Postvorweisungstaxe auf CHF 35,00.
  • Ein Einfuhrzoll wird auf Sendungen von Mr. & Mrs. Green nicht erhoben. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gewährt einen zollfreien Warenverkehr für die von uns angebotenen Artikel.

Beispiel A: Bis zu einer umgerechneten Gesamtsumme (Rechnungsbetrag + Versandkosten) von CHF 64,87 wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht erreicht. Damit werden weder eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) noch die Postvorweisungstaxe fällig.

Beispiel B: Ab einer umgerechneten Gesamtsumme (Rechnungsbetrag + Versandkosten) von CHF 64,88 wird die Geringfügigkeitsgrenze erreicht. Damit werden eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7,7 % (hier CHF 5,00) und die Postvorweisungstaxe in Höhe von CHF 18,00 fällig.

Beispiel C: Erst ab einer umgerechneten Gesamtsumme (Rechnungsbetrag + Versandkosten) von CHF 6493,45 wird die erhöhte Postvorweisungstaxe fällig. Damit werden eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7,7 % (hier CHF 500,00) und die Postvorweisungstaxe in Höhe von CHF 35,00 fällig.


Retoure/Rücksendung von Waren aus der Schweiz


Die Rücklieferung von Waren aus der Schweiz ist ebenfalls einfach und unkompliziert, wenn Sie folgende wichtige Hinweise beachten:

  • Legen Sie Ihrer Sendung eine Kopie der Rechnung von Mr. & Mrs. Green bei.
  • Legen Sie Ihrer Sendung eine Kopie der von Mr. & Mrs. Green erstellten Zollinhaltserklärung bei.
  • Kennzeichnen Sie Ihre Zollinhaltserklärung mit dem Hinweis „Rückware“ und dem Rückliefergrund z. B. „Widerruf“.
  • Führen Sie auf der von Ihnen erstellten Zollinhaltserklärung nur die Artikel namentlich auf, welche Sie tatsächlich zurückliefern.
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